Was ist Inklusion?
Inklusion – Was ist das eigentlich? Viele Menschen haben den Begriff schon gehört. Aber was genau steckt dahinter? Und was bedeutet Inklusion für jeden von uns persönlich?
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.
In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen. Und davon profitieren wir alle: zum Beispiel durch den Abbau von Hürden, damit die Umwelt für alle zugänglich wird, aber auch durch weniger Barrieren in den Köpfen, mehr Offenheit, Toleranz und ein besseres Miteinander.
Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet - mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir aber noch am Anfang eines langen Prozesses. Inklusion ist kein Expertenthema – im Gegenteil. Sie gelingt nur, wenn möglichst viele mitmachen. Jeder kann in seinem Umfeld dazu beitragen. Und je mehr wir über Inklusion wissen, desto eher schwinden Berührungsängste und Vorbehalte.
Es geht um Menschenrechte
Einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung von Inklusion markiert die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Damit sind die Forderungen des internationalen Übereinkommens rechtlich verankert. Das reicht allerdings nicht aus. Um Denken und Handeln zu verändern, bedarf es weitaus mehr. Es muss auch jedem bewusst sein, wie wichtig Inklusion für das gesellschaftliche Miteinander ist.
Sie kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag bereichert – weil Unterschiede normal sind.
Und in Hessen?
Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 17. August 2012 veröffentlicht.
Der Aktionsplan versteht sich als Arbeits-, Informations- und Innovationsplan. Er ist die Grundlage und Richtschnur der Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen.
Von Beginn an ist es das Ziel der Hessischen Landesregierung gewesen, nachvollziehbare und nachprüfbare Ziele und Maßnahmen in den Aktionsplan aufzunehmen. In insgesamt 20 Kapiteln werden die Hauptthemen Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie eine Vielzahl weiterer Themen behandelt und mit Maßnahmen und Zielen verbunden. Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan mehr als 350 Einzelmaßnahmen, über 200 Einzelziele und über 70 übergeordnete Grundsatzziele.
Der Aktionsplan der Landesregierung ist in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, zahlreichen gesellschaftstragenden Institutionen und hessischen Bürgerinnen und Bürgern entstanden. Die Umsetzung ist eine Aufgabe für alle.
Die einzelnen Kapitel sind methodisch (soweit möglich) wie folgt aufgebaut:
- Grundsatzziele
- Bestandsaufnahme
- Konkrete Ziele und Ma ßnahmen (in tabellarischer Form)
- Ausblick
Der Aktionsplan ist in Leichte Sprache übersetzt!
Der Aktionsplan der Hessischen Landesregierung wird unter Federführung der neuen Stabsstalle im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales mit Blick auf die heute bestehenden Grundsätze der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung überarbeitet. Dabei wirken Gruppen und Vereine aus der Zivilgesellschaft mit.